Führerscheinrecht

Bleiben Sie mobil – Mit der Anwaltskanzlei Reissig und Kollegen

Schnell kann es passiert sein: Sie übersehen eine rote Ampel oder fahren zu schnell und werden geblitzt. Rasch ist ein geparktes Auto im Vorbeifahren beschädigt – warten Sie hier nicht angemessene Zeit neben dem Fahrzeug auf den Halter, stehen Sie unter dem Verdacht der Fahrerflucht. Genauso schnell kann Ihnen im Straßenverkehr der Vorwurf der Nötigung angehängt werden. Alkohol am Steuer bringt Sie in Konflikt mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Oder Sie verursachen einen Verkehrsunfall und Ihr Führerschein ist in Gefahr. Im schlimmsten Fall kommen dabei andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden.

In all diesen Situationen drohen Folgen wie Geldstrafen, Schadensersatzansprüche oder ein Fahrverbot. Auch ein Gerichtsverfahren vor einem Verkehrsgericht ist möglich, oder die Führerscheinstelle ordert vor dem Aushändigen Ihres entzogenen Führerscheins eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Sollten Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sein, hat dies gravierende Folgen für Ihren Arbeitsplatz und Ihr Privatleben.

Reissig und Kollegen – Ihr Partner für das Führerscheinrecht

Bei Problemen mit dem Führerscheinrecht wenden Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Reissig und Kollegen im Zentrum von Heilbronn. Unser Traditionsunternehmen hat viele Jahre Erfahrung in Sachen Verkehrsrecht, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeiten und Führerscheinentzug. Rechtsanwältin Heike Vogt ist auf das Verkehrs- und Unfallrecht sowie sämtliche Folgen wie den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis spezialisiert. Regelmäßige Weiterbildungen garantieren Ihnen als Mandant, dass Ihre Angelegenheit nach neuestem Kenntnisstand bearbeitet wird.

Jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen

Sind Sie in Konflikt mit dem Gesetz geraten, wenden Sie sich umgehend an unsere Anwaltskanzlei unter Tel. 07131 / 203 78-0 oder per E-Mail. Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin mit unserer Anwältin Heike Vogt. Sie kann aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung eine reelle Einschätzung Ihres Falles vornehmen und Ihnen einen bestmöglichen Ratschlag erteilen. Gerne übernimmt sie die Vertretung Ihres Rechtsfalles und sucht zunächst nach einer außergerichtlichen Einigung. 

Sollte eine Schlichtung nicht möglich sein, übernimmt Frau Vogt Ihre Vertretung vor jedem Gericht in der Region Stuttgart oder bundesweit. Wir vertreten Sie bei einem Eilverfahren und ebenso bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die persönliche Anwesenheit und die Unterstützung unserer Anwältin sind hierbei selbstverständlich.

Wir beraten Sie gerne