Achtung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zweifelt ein Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet an, …

muss er ggf. keine Entgeltfortzahlung leisten. Das Bundesarbeitsgericht hat dies vor kurzem entschieden. Eine Angestellte hat eine Eigenkündigung überreicht und gleichzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Hier hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zweifel des Arbeitgebers am Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit begründet seien.

Hinweis: Arbeitnehmer sollten sich also, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen. Jedenfalls nicht taggenau. Die tatsächlich vorliegende Erkrankung müsste ansonsten durch Zeugenvernahme des Arztes bewiesen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 08.09. entschieden.

Corona

Arbeitgeberentschädigung für Arbeitnehmer in Quarantäne?

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat vor kurzem entschieden, dass ein Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz hat, wenn sein Arbeitnehmer während einer 14-tägigen Quarantäne einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Im entschiedenen Fall hat sich der Lohnfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB ergeben, da beim Arbeitnehmer die schuldlose Verhinderung der Erbringung der Arbeitsleistung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit vorlag.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Entscheidung rechtskräftig wurde.

Corona

Die aktuelle Pandemiesituation wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Unter anderem müssen Arbeitgeber seit dem 20.04.2021 kostenlose Coronatests zur Verfügung stellen.

Auch hier gibt es Fragen hinsichtlich der Kosten. Wir beantworten hier die häufigsten Fragen:

1. Impfzwang?

Das Gesetz sieht keine Verpflichtung zum Impfen vor. Auch der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer gegenüber wohl nicht gegen dessen Willen die Impfung anordnen.

2. Arbeitszeit = Impfzeit

Wie auch der normale Arztbesuch ist die Wahrnehmung eines Impftermins grundsätzlich Privatsache und sollte daher außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. In Ausnahmefällen haben Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf Freistellung.

3. Pflicht zur Auskunft?

Hier kommt es auf die Einzelheiten an. Eigentlich darf der Arbeitgeber nur Informationen erfragen, an denen er ein rechtlich erhebliches Interesse hat. Es gibt keine Impfpflicht, von daher gibt es eigentlich kein legitimes Interesse. Es können aber andere Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer mit Personen in Kontakt kommt, die besonders gefährdet sind. Beispielsweise im Pflegeheim.

4. Testpflicht?

Aktuell ist es so, dass der Arbeitgeber verpflichtet wurde einen Impftest kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitnehmer sind aktuell nicht verpflichtet sich testen zu lassen. Auch Arbeitnehmer die im Homeoffice arbeiten haben einen Anspruch auf einen Test. Die Arbeitnehmer müssen hierzu aber ins Büro kommen.

Haben Sie sonst Fragen zur Durchführung der Tests im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, dann scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.

Leivtec XV3

Im Jahr 2020 haben Sachverständige nachgewiesen, dass bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät Leivtec XV3 in bestimmten Situationen deutlich zu hohe Geschwindigkeiten errechnet wurden. Letztendlich sollten Sie, so Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten und sich aus dem Bußgeldbescheid ergibt, dass das Gerät Leivtec verwendet wurde, hier auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und ggf. Einspruch einlegen bzw. einlegen lassen.

Arbeitslohn und Pandemie

Wie allgemein bekannt, trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nunmehr entschieden, dass dies auch während der Corona-Pandemie gilt. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer entlohnen, auch dann, wenn er sie wegen einer Betriebsschließung nicht einsetzen kann.

Krankmelden auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer sind verpflichtet auch bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitgeber über den Verlauf zu informieren. Versäumt der Arbeitnehmer dies, kann ihm die Kündigung drohen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 25.11.2020 in zweiter Instanz entschieden, dass die Kündigung eines Mitarbeiters der seiner Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit trotzt vorangehender Abmahnungen mehrfach nicht nachkommt nicht stattgegeben wird. Das Gericht hat letztendlich entschieden, dass die Kündigung berechtigt war. 

Kurzarbeit

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 12.03.2021 entschieden, dass Arbeitnehmer, die wenn sie einen ganzen Monat in Kurzarbeit waren (Kurzarbeit 0) und damit durchgehend nicht gearbeitet haben, für diesen Monat auch keinen Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz haben.

Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub dann anteilig kürzen und zwar für jeden vollen Monat der Kurzarbeit 0 um 1/12.

Aktuell gibt es noch keine Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts oder auch vom Landesarbeitsgericht Stuttgart ist eine entsprechende Entscheidung noch nicht vorliegend. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat aber ausgeführt, dass, da während der Kurzarbeit die beiderseitigen Leistungspflichten aufgehoben sind, Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zu behandeln seien, deren Erholungsurlaub ebenfalls gekürzt werden kann.

 Dies entspricht auch dem europäischen Recht, weil nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes während Kurzarbeit 0 der europäische Mindesturlaubsanspruch aus der entsprechenden Richtlinie nicht entsteht. Das deutsche Recht enthält dazu keine günstigere Regelung. Weder existiert eine spezielle Regelung für Kurzarbeit noch ergibt sich etwas anderes aus den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetztes. Insbesondere ist Kurzarbeit 0 nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen.

Achtung Taschenrechner

Ein elektronischer Taschenrechner ist ein elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist.

Dies bedeutet, dass Sie während des Fahrens einen elektronischen Taschenrechner nicht benutzen dürfen. Dies ist verboten. Genauso wie die Nutzung eines Tabletcomputers, eines Touchscreens, eines Notebooks oder der Fernbedienungen für im Fahrzeug befindliche Geräte. (Beschluss des BGH vom 16.12.2020)

Vollkaskoversicherung

Der Bundesgerichtshof hat im November entschieden, dass das Unfallopfer, also der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, nicht verpflichtet ist seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe des Schadens möglichst gering zu halten.

Dies ist zwar möglich um den eigenen Ausfall zu kompensieren, allerdings kann die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht darauf bestehen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Achtung! Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden.

Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät vorgelegt, kann das Krankengeld gekürzt werden. Zum 01.01.2021 soll dieses Problem durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gelöst werden. Von diesem Zeitpunkt an soll der Arzt die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse übermitteln. Mittlerweile wurde festgestellt, dass nicht alle Praxen zum 01.01.2021 über die nötige IT-Struktur verfügen, sodass jeder Kranke nach wie vor selbst dafür Sorge tragen muss, dass die Arbeitsunfähigkeit, im Falle des Bezuges von Krankengeld, rechtzeitig bei der Krankenkasse vorgelegt wird. Bitte beachten!