Abfindung

Wir helfen im Dickicht der Gesetze

Die Regelung von Abfindungen ist ein Bestandteil des Arbeitsrechts. Eine Abfindung wird im Fall einer Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bezahlt. Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit fehlenden Verdienst ausgleichen. 

Im Fall einer Kündigung stellen sich Arbeitnehmer häufig die Frage, ob ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Ein rechtlicher Anspruch existiert leider nicht, der Arbeitgeber ist nicht zwingend zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Doch es gibt Ausnahmen: In diversen Verträgen und Sozialplänen sind Abfindungsregelungen zu finden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf freiwilliger Basis auf die Zahlung einer Abfindung einigen.

Verzichtet der betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage, hat er die Möglichkeit, dem ehemaligen Arbeitgeber ein Abfindungsangebot zu unterbreiten. Die Abfindung beträgt in diesem Fall pro Beschäftigungsjahr, das Sie in dem Unternehmen waren, ein halbes Monatsentgelt. Betrug das Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung im Kalenderjahr mehr als sechs Monate, wird das entsprechende Jahr aufgerundet. In diesem Dickicht aus Vorschriften und Gesetzen kommt unsere Anwaltskanzlei in Heilbronn ins Spiel. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir genauestens Ihren Anspruch als Arbeitnehmer auf eine mögliche Abfindung.

Des Weiteren gestalten wir ein Abfindungsangebot an Ihren ehemaligen Arbeitgeber. Hierzu muss geklärt werden, ob die Kündigung betriebsbedingt ausgesprochen wurde. Wir entscheiden individuell, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg verspricht oder ob wir ein Abfindungsangebot unterbreiten. Unsere jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht und viele erfolgreich bearbeitete Mandate kommen Ihnen dabei zugute.

Sind Sie Arbeitgeber und benötigen Beratung und Unterstützung bei der Entscheidung, Abfindungen zu bezahlen? Gerne stehen wir auch Ihnen kompetent und hilfreich zur Seite. Wir befinden uns stets auf dem aktuellen Wissensstand der rechtlichen Bestimmungen und agieren in Ihrem Sinne. So gehen Sie sicher, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen zu handeln. Entgehen Sie überhöhten Abfindungszahlungen oder gar Kündigungsschutzklagen.

Rufen Sie unsere Kanzlei in Heilbronn unter Tel. 07131 / 203 78-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Bei uns erhalten Sie schnelle Termine, um eine rasche Lösung beim Thema Abfindungen herbeizuführen. 

Wir beraten Sie gerne