Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht – fachkompetenter & verlässlicher Rechtsbeistand in Heilbronn

Während Ihrer beruflichen Laufbahn ergeben sich zwischen Ihnen und einem Arbeitgeber Unstimmigkeiten? Als Anwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Sie in Heilbronn bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche. Dabei muss aus rechtlichen Auseinandersetzungen nicht in allen Fällen zwangsläufig eine Verhandlung vor Gericht resultieren. Grundsätzlich sind bei Übereinstimmung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber auch Vergleichslösungen denkbar. Sie haben fristlos oder fristgerecht die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten? Wir beraten Sie, inwieweit eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein kann. Weiterhin überprüfen wir, ob Ihnen möglicherweise eine Abfindung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusteht. Wird Ihnen seitens Ihres Arbeitgebers ein Aufhebungsvertrag angeboten und benötigen Sie rechtlichen Rat? Lassen Sie sich von uns in Ihrem spezifischen Fall zu möglichen Nachteilen beraten, bevor Sie sich auf ein solches Angebot einlassen. Außerdem unterstützen wir Sie bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung. Ob Illegalität oder qualifikationsfremde Tätigkeit: Mit uns verteidigen Sie Ihr Recht. Wir lösen arbeitsrechtliche Probleme.

Kündigungsschutzklage – Chance zur Rückeroberung des Arbeitsverhältnisses

Vom Arbeitgeber die Kündigung überreicht zu bekommen, muss nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Für Arbeitnehmer, deren Anstellungsverhältnis mehr als sechs Monate bestand, kann ein gesetzlicher Kündigungsschutz gegeben sein. Hierbei sind insbesondere sozial rechtfertigende Gründe relevant. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern handelt. Sind Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2014 eingegangen, liegt die Grenze bei fünf Mitarbeitern. Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich unter Umständen eine Unwirksamkeit der Arbeitgeber-Kündigung feststellen. Das Einreichen einer solchen Klage muss innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs erfolgen. Wird Ihrer Kündigungsschutzklage stattgegeben, ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht wie bisher fort. Meist ist das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann jedoch derart zerrüttet, dass ein Ausscheiden aus dem Unternehmen eventuell sinnvoller ist. Als Anwalt für Arbeitsrecht beraten wir Sie darüber, inwieweit sich aus einer Kündigungsschutzklage ein Abfindungsanspruch ergeben kann.

Abfindung – unser Einsatz für Ihre finanzielle Kündigungsentschädigung

Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nach einer Kündigung nicht automatisch zu. Als Anwalt für Arbeitsrecht können wir jedoch einiges tun, um für Sie im Falle einer Arbeitgeber-Kündigung einen finanziellen Ausgleich zu erwirken. Die Klage auf Abfindung erfordert ein ausgezeichnetes anwaltliches Verhandlungsgeschick und exzellentes Know-how. Als Anwalt für Arbeitsrecht verfügen wir über die notwendige Erfahrung, die es für einen erfolgreichen Ausgang einer Klage auf Abfindung braucht. Um auf Abfindung zu klagen, ist zunächst eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Stehen die Aussichten gut, dass Sie mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich sind, lassen sich viele Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindung ein. Mit einer Abfindung möchten sie die Rückkehr des Arbeitnehmers ins Unternehmen verhindern und bieten daher eine finanzielle Kompensation. In vielen Fällen konnten wir Mandanten hierbei bereits erfolgreich vertreten. Lassen Sie die Arbeitgeber-Kündigung nicht ins Leere laufen und nutzen Sie mit unserer Unterstützung Ihre Chance auf eine Abfindung!

Aufhebungsvertrag – für Arbeitnehmer oft mehr Nachteile als Vorteile

Mit einem Aufhebungsvertrag hoffen viele Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden zu können. Da dann auch Kündigungsfristen keine Rolle spielen, bleibt die Ihnen bis zum Ende der Kündigungsfrist zustehende Vergütung üblicherweise aus. Auch wenn Sie von heute auf morgen aus dem Unternehmen ausscheiden und eine neue Stelle antreten könnten, kann eine vorübergehende Sperre beim Arbeitslosengeld drohen, falls es mit der neuen Arbeit nicht sofort klappt. Einen Aufhebungsvertrag vorschnell zu akzeptieren, eliminiert Ihr Recht auf Anhörung durch den Betriebsrat. Das Annehmen eines Angebots für einen Aufhebungsvertrag kann nicht rückgängig gemacht werden. Damit Sie sich das Recht auf eine Kündigungsschutzklage, auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zum Ende der Kündigungsfrist und auf sperrfristloses Arbeitslosengeld erhalten, raten wir Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht, einen Aufhebungsvertrag unter keinen Umständen sofort anzunehmen. Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten! Gern erarbeiten wir mit Ihnen den weiteren Werdegang.

Arbeitnehmerüberlassung – rechtliche Unterstützung bei unseriösen Leiharbeitsbedingungen

Frische Impulse zur Optimierung von Arbeitsprozessen, Flexibilität bei der Reaktion auf Auftragsspitzen und -flauten sowie ein vereinfachtes Recruiting machen die Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitgeber attraktiv. Entsprechen die Arbeitsbedingungen jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben, sollten Arbeitnehmer handeln. Problematisch ist oft ein Einsatz für Tätigkeiten, die nicht der erlernten Qualifikation entsprechen. Unterforderung kann psychische Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Auch ein abschätziger Umgang mit Ihnen als Arbeitnehmer darf Sie dazu bewegen, rechtlichen Beistand bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Sie arbeiten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung länger als neun Monate in einem Unternehmen? Ist Ihre Vergütung in der Höhe geringer als die eines festangestellten Mitarbeiters, steht Ihnen mit Ausnahme tarifvertraglicher Vereinbarungen nach dem Equal-Pay-Grundsatz eine gleich hohe Bezahlung zu. Unabhängig davon, mit welchen Schwierigkeiten Sie bei der Arbeitnehmerüberlassung umzugehen haben: Kontaktieren Sie uns – Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Heilbronn – und machen Sie Ihre Rechte mit unserer Unterstützung geltend!

Wir beraten Sie gerne