Ordnungswidrigkeitenrecht

Stimmt ihr Bußgeldbescheid? Wir prüfen ihn für Sie!

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört im weiteren Sinne dem Strafrecht an, doch machen Sie sich mit einer begangenen Ordnungswidrigkeit nicht strafbar. Geahndet werden diese geringen Rechtsverletzungen meist mit einem Bußgeld. Das geschieht oftmals bei leichten Rechtsverstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder bei geringfügigen Verstößen gegenüber einer Verwaltungsanordnung. 

Bußgelder sind in einem Katalog pauschal geregelt und eingegliedert und liegen deutlich unter den Geldstrafen des Strafrechts. Bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht kann neben einer Geldbuße auch ein Entzug des Führerscheins drohen. Kann eine Geldbuße nicht beigetrieben werden, droht dem Täter Erzwingungshaft. Diese kann von sechs Wochen bis hin zu drei Monaten gehen. 

Wir prüfen Ihre Fehler im Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheide sind häufig fehlerhaft. Als Rechtsanwälte erhalten wir Einsicht in die Ermittlungsakten. Sollten Sie also den Verdacht haben, dass ein Bußgeldbescheid in ungerechtfertigter Höhe an Sie erging, sprechen Sie unsere Kanzlei in Heilbronn an und legen Sie uns das Schreiben zur Prüfung vor. So kann Ihr Fall durch einen Sachverständigen erneut geprüft werden. Sind Fehler enthalten, wird ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich.

Wir vertreten Sie vor der Bußgeldbehörde und dem zuständigen Amtsgericht in Heilbronn, Neckarsulm, Stuttgart und sonstigen Gemeinden. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist unsere Intervention für Sie in der Regel kostenlos. Wir beantragen die Kostenübernahme für Sie, Sie müssen sich also um nichts kümmern.

Schnelles Handeln ist beim Bußgeldbescheid wichtig

Im Fall einer Ordnungswidrigkeit und einem ergangenen Bußgeldbescheid heißt es schnell handeln! Zögern Sie nicht zu lange, sondern rufen Sie uns gleich an unter Tel. 07131 / 203 78-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter info@anwaltskanzlei-reissig.de. Sie erhalten in Ihrem Fall schnell einen Termin für eine erste Beratung. 

Bringen Sie bitte zu Ihrem Term in Heilbronn Ihren Bußgeldbescheid mit. Hier erörtern wir unser weiteres Vorgehen und Ihre Chancen bei einem Widerspruch gegen die festgestellte Ordnungswidrigkeit. Gerne übernehmen wir Ihr Mandat und treten in Verhandlung mit der Bußgeldbehörde zwecks Akteneinsicht. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertritt Sie unsere Rechtsanwältin Heike Vogt mit ihrer mehr als 15-jährigen Erfahrung vor dem Amtsgericht. Wir stehen zu jeder Zeit an Ihrer Seite!

Wir beraten Sie gerne