Heike Vogt

Erfahrung und Kompetenz für Ihr Recht

Frau Rechtsanwältin Heike Vogt absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Das anschließende Referendariat legte sie im Oberlandesgericht (OLG) Bezirk Bamberg ab. Im Jahr 1998 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Zudem ist Frau Vogt Fachanwältin für Arbeitsrecht. Um diesen Titel zu tragen, muss Rechtsanwältin Vogt ihre praktische Erfahrung in Form von erfolgreich bearbeiteten gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen nachweisen. 

Daneben bildet sich Frau Vogt jährlich fort, um zu jeder Zeit auf dem neuesten Kenntnisstand der Rechtsvorschriften zu sein. Sie unterzieht sich in regelmäßigen Abständen einer Prüfung ihres theoretischen Wissens durch die Rechtsanwaltskammer. Dies gewährt Ihnen als Mandant absolute Sicherheit, dass Sie in unserer Kanzlei in Heilbronn bestens aufgehoben sind.

Seit August 1999 ist Frau Heike Vogt in unserer Anwaltskanzlei im Herzen von Heilbronn erfolgreich tätig. Seit ihrem Eintritt ist sie primär im Bereich Arbeitsrecht beschäftigt. Des Weiteren hat sie sich auf Vertragsrecht, Beamtenrecht und Verkehrsrecht (Verkehrsunfälle) einschließlich Führerscheinangelegenheiten spezialisiert. Zudem sichert sie Ihnen als Mandant die kompetente Vertretung im Bereich angeschlossener Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren zu.

Letztlich ist Frau Vogt Lehrbeauftragte an der Hochschule Heilbronn und unterrichtet dort seit einigen Jahren das Bürgerliche Recht.

Frau Vogt ist ausgebildete Mediatorin. In Rechtsstreitigkeiten, in denen beide Parteien nicht zu einer Einigung gelangen, kann sie vermittelnd eingreifen. Rechtsanwältin Vogt sieht bei ihrer Mediation stets beide Seiten und sucht einen Kompromiss, der für alle Parteien tragbar ist. So können viele Differenzen mithilfe von Frau Vogt außergerichtlich geklärt und beigelegt werden. Heike Vogt bietet Ihnen Beratung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Belangen im:

Unsere Leistungen erhalten Sie unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Sitz Ihres Arbeitgebers. Wir können Sie vor jedem deutschen Arbeitsgericht bei allen Belangen im Bereich Arbeitsrecht vertreten. Ihre gerichtlichen Termine nehmen wir stets persönlich wahr. Auch Berufungs- und Revisionsverfahren führen wir für Sie durch – unabhängig davon, ob Ihr Arbeitsverhältnis in Heilbronn, Stuttgart oder an einem anderen Ort besteht. 

Wir beraten Sie gerne