Mediation
Nachhaltige Lösungen für alle Seiten – Mediation mit Rechtsanwältin Heike Vogt
Unsere Rechtsanwältin Heike Vogt ist ausgebildete Mediatorin. Mit viel Einfühlungsvermögen, Engagement, Freundlichkeit und Verbindlichkeit, aber auch Konsequenz, führt sie Mediationen mit großem Erfolg durch. Frau Vogt besitzt mehr als 15 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie weiß, welche langfristigen Folgen eine Gerichtsverhandlung und ein gerichtlicher Beschluss für das Verhältnis zweier Parteien haben können. Daher ist es Frau Vogt ein großes Anliegen, eine Schlichtung anzustreben, bei der sich beide Parteien annähern und eine neue Sicht für die Gegenseite einnehmen. So können nachhaltige Kompromisse und Lösungen gefunden werden, mit denen alle Seiten gut klarkommen.
Umfassende Mediation als unabhängige Schlichtung
Selbstverständlich steht Frau Vogt auch nach der Mediation bei der Realisierung der getroffenen Vereinbarungen hilfreich und unterstützend zur Seite. Frau Vogt führt seit Jahren Mediations-, Schlichtungs- und Güteverfahren durch. Sie deckt die Gebiete arbeitsrechtlicher Probleme, speziell des Kündigungsrechts, des Zivilrechts, der verkehrsrechtlichen Probleme und des Führerscheinentzugs, Streitigkeiten und Abfindungsangelegenheiten, Versetzungen von Beamten, Inkassoforderungen, Ordnungswidrigkeiten, Schadensersatzforderungen sowie Strafverfahren aller Art ab.
Des Weiteren kann sie in nahezu jedem Firmenunternehmen als Schlichterin schwelende Konflikte unter Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitnehmer und -geber aufdecken, um die Arbeitsprozesse wieder in Gang zu setzen und die Zusammenarbeit langfristig zu verbessern. Von den Konfliktlösungen und dem juristischen Hintergrund von Rechtsanwältin Vogt profitieren sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen.
Mediation bedeutet Vermittlung
- Bereitschaft zur Einigung bei beiden Parteien
- Dauerhafte Konfliktlösungen
- Geringe Kosten, verglichen mit einem Gerichtsverfahren
- Große Erfolgsquoten bei außergerichtlichen Einigungen
- Schnelle Verfahrensausführungen
- Transparente Rechtsprechung durch rechtsgültige Vergleichsurkunden
- Verhandlung und Begleitung durch einen erfahrenen Mediator
Mit Inkrafttreten des Mediationsgesetzes im Jahr 2012 wurde auch die Zivilprozessordnung geändert. Dank dieser muss zuerst eine außergerichtliche Einigung angestrebt und versucht werden, bevor eine Klage vor Gericht erhoben werden darf. In der anhängigen Klageschrift muss angegeben werden, ob der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen worden ist und welche Gründe gegebenenfalls dem entgegenstanden.
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Haben auch Sie ein scheinbar unklärbares Problem mit Ihrem Arbeitgeber oder -nehmer, Ihrem Nachbarn, Ihrem Geschäftspartner, einer anderen Privatperson, einer öffentlichen Verwaltungsstelle oder einem Gericht? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Reissig und Kollegen in Heilbronn!
Frau Heike Vogt nimmt sich Ihrer Situation vertrauensvoll und kompetent an. Lernen Sie Rechtsanwältin Vogt in einem ersten Beratungsgespräch kennen und profitieren Sie von maximaler Erfahrung bei einer verbindlichen, freundlichen und einfühlsamen Mediation!