Scheibenreinigung an der Tankstelle

Das Landgericht Coburg hat jüngst entschieden, dass der Tankstellenbetreiber Schäden nicht zu verantworten hat die dadurch entstehen, dass man einen Schwammreiniger benutzt, der in einem Wassereimer zur Scheibenreinigung vom Tankstellenbetreiber bereitgestellt wird. In diesem Falle haftet der Fahrzeugeigentümer selbst. Eine Pflichtverletzung des Tankstellenbetreibers sei nicht ersichtlich.

Urlaub in der Elternzeit

Was viele nicht wissen: Auch während der Elternzeit besteht der gesetzliche Urlaubsanspruch fort.

Der Arbeitgeber kann für den Zeitraum der Elternzeit den Urlaubsanspruch aber kürzen. Dies bedeutet, der Arbeitgeber kann bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses dem Elternteil mitteilen, dass für die Dauer der Elternzeit der gesetzliche Urlaubsanspruch gekürzt wird. Die Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruches verstößt nicht gegen das Europarecht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 19.03.2019 entschieden.

Angemeldetes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein

Wenn ein Fahrzeug zugelassen und fahrbereit ist aber nicht genutzt werden soll, muss trotzdem eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Als Leitsatz gilt:

Was nicht stillgelegt ist, muss versichert sein.

Dies folgt aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom September 2018.

Einspruch per E-Mail

Das Landgericht Mosbach hat im August 2018 entschieden, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch per E-Mail eingelegt werden kann.

Dies ist allerdings riskant. Die überwiegende Meinung und die meisten Gerichte gehen davon aus, dass ein Rechtsmittel nicht per E-Mail eingelegt werden kann. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, beauftragen Sie einen Anwalt.

Handynutzung am Steuer

Das OLG Oldenburg hat im Sommer zum Aktenzeichen 2 SFf 201/18 entschieden, dass bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt. Auf den Grund des Haltens kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Achtung Vollkaskoversicherung

Soll die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden ist darauf zu achten, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. Das Landgericht Münster hat jüngst entschieden, dass eine Vollkaskoversicherung den Schaden am Pkw nicht übernehmen muss, da der Eigentümer des Pkw bei der Darstellung wie es zum Schaden gekommen ist falsche Angaben gemacht hat. In diesem Falle wird der Vollkaskoversicherer wegen einer arglistigen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei.

Anwendung der Straßenverkehrsordnung im Parkhaus

Das Kammergericht hat im Sommer entschieden, dass in gebührenpflichtigen Parkhäusern die Regeln der StVO hinsichtlich der Vorfahrt auf öffentlichen Parkplätzen anwendbar sind. Für die Geltung der Vorfahrtsregelung kommt es deshalb darauf an, ob die Fahrspur allein dem ruhenden Verkehr (Parkplatzsuche) dient oder Straßencharakter besitzt.

Achtung, kein rückwärts Einparken in Einbahnstraßen

In Einbahnstraßen ist das Fahren entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung untersagt. Dies bedeutet auch, dass im Falle eines rückwärts Einparkens in der Einbahnstraße und dem gleichzeitigen Anfahren vom Fahrbahnrand das Verschulden im Regelfall den rückwärts Fahrenden trifft.

Handyverbot am Steuer

Bereits im Jahr 2017 hat das Handyverbot am Steuer eine Aufwertung erfahren. Es sind jetzt alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind, verboten. Dies bedeutet, dass die Nutzung sämtlicher Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, Tablets, Computer, Diktiergeräte, E-Book-Reader, Smartwatches etc. am Steuer verboten ist. Das bloße Aufnehmen eines Gerätes, um es wo anders hinzulegen, stellt kein Benutzen des Gerätes dar.

Nutzungsausfall bei einem Motorrad

Unter welchen Voraussetzungen unfallbedingten Ausfalls eines Motorrades pauschal eine Entschädigung verlangt werden kann, ist strittig. Es gilt aber der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrades. Dass das Motorrad dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient, stellt einen Vermögensschaden dar und kann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen (Entscheidung des BGH vom 23.01.2018). Steht ein Pkw zur Verfügung, dürfte es wohl grundsätzlich keine Nutzungsausfallentschädigung geben.

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne.

Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?

In Städten gibt es häufig Bereiche, in denen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist, hierzu hat das  OLG Karlsruhe noch einmal Stellung genommen. Das OLG Karlsruhe kommt zu der Überzeugung, dass Schrittgeschwindigkeit jedenfalls keine höhere Geschwindigkeit als 7 km/h bedeutet