Kinder im Internet

Im Zuge der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung wollen Kinder immer früher im Internet recherchieren, Filme anschauen, Spiele spielen etc.

Elterntipps und Hilfen wenn Kinder im Internet unterwegs sind finden Sie einfach unter www.klicksafe.de.

Behördenzuständigkeit

Es ist nicht einfach immer festzustellen, für welchen Antrag welche Behörde zuständig ist. 

Unter www.115.de kann einfach und zuverlässig abgefragt werden, welche Behörde wofür zuständig ist und wann geöffnet ist. 

Entschädigung wegen Diskriminierung

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jüngst entschieden, dass eine Leistung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer dann steuerfrei ist, wenn es sich um eine Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung, Mobbing oder sexuelle Belästigung handelt. Diese Zahlung hat keinen Lohncharakter und ist damit steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bestreitet, dass diese Benachteiligung tatsächlich vorgelegen hat und er sich lediglich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches zur Zahlung bereit erklärt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den dadurch entstandenen Schaden ersetzen muss. Darüber hinaus muss er auch einen immateriellen Schaden beispielsweise Schmerzensgeld leisten. 

Dash-Cam als Beweismittel bei Auffahrunfall

Das OLG Nürnberg hat vor kurzem mitgeteilt, dass so genannte Dash-Cam-Aufzeichnungen im Zivilprozess verwendet werden dürfen, wenn ein Verkehrsunfall streitig ist. Dies gilt jedenfalls für im Fahrzeug auf dem Armaturenbrett fest installierte Kameras die in Fahrtrichtung nach vorne ausgerichtet sind und bei Autobahnfahrten betrieben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des Gefilmten einerseits und der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes andererseits abgewogen werden müssen. 

Rettungsgasse

In jüngster Vergangenheit kam es hier vermehrt zu Problemen, dass die Rettungskräfte die Unfallstelle nicht schnell erreicht haben, da entweder keine Rettungsgasse gebildet wurde oder diese unberechtigt benutzt wurde.

Hier wurde nunmehr ein Bußgeld eingeführt. Kraftfahrzeugfahrer, die der Polizei und den Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen mit einer Geldbuße von bis zu € 240,- rechnen. Kommt es zu einer weiteren Behinderung etc. kann die Geldbuße bis zu € 320,- betragen. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. 

Deutschkurs als Arbeitslohn?

Übernimmt ein Arbeitgeber die Aufwendungen für einen Deutschkurs zur beruflichen Integration von Flüchtlingen, könnte dies dazu führen, dass es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt und der Lohnsteuer unterworfen werden muss.

Der Bundesminister für Finanzen hat in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass im Regelfall kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers stellen dann keinen Arbeitslohn dar, wenn diese Maßnahme im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Das gilt selbstverständlich auch für einen Deutschkurs von Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. 

Achtung, keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten mehr!

In der Vergangenheit war es häufig möglich, mehrere Fahrverbote taktisch so zu legen, dass sie gleichzeitig vollstreckt werden konnten. Seit einer Gesetzesänderung zur „effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ aus dem Monat August 2017 ist dies nicht mehr möglich. Im neuen § 25 Abs. 2 b StVG heißt es nunmehr:

„Werden gegen den Betroffenen mehrere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Verbotsfristen nacheinander zu berechnen…“

Um Beachtung wird gebeten.  

Parkplatzunfall

Wenn feststeht, dass ein Unfall sich ereignet hat, beide Unfallbeteiligten aber rückwärts aus einer Parklücke herausgefahren sind, muss die Haftung nicht zwingend hälftig verteilt werden. Wenn es nämlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles bereits stand, kann der Unfall gänzlich zu Lasten des anderen Fahrzeuges gehen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang noch die Betriebsgefahr des Fahrzeuges. Die Anwendung des Anscheinsbeweises zu Lasten des rückwärts Fahrenden führt jedenfalls nicht notwendiger Weise zu seiner alleinigen Haftung. 

MPU bei BAK unter 1,6 Promille?

Jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht endlich eine Entscheidung getroffen, die in der Vergangenheit von den einzelnen Verwaltungsgerichten unterschiedlich beurteilt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 06.04.2017 nämlich nachfolgendes entschieden:

„Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis strafgerichtlich entzogen worden, würde die Neuerteilung nicht nur wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden“.

Dies selbstverständlich dann, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass künftig Alkoholmissbrauch erfolgt.

Jedenfalls bei Ersttätern und bei Fehlen weiterer konkreter Tatsachen für künftige verkehrsrechtlich relevanten Alkoholmissbrauch bedeutet dies letztendlich, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei BAK Werten unter 1,6 Promille im Regelfall keine MPU im Neuerteilungsverfahren verlangen kann.   

Achtung Arbeitnehmer!

Wer als Arbeitgeber ein unsachliches oder beleidigendes Arbeitszeugnis ausstellt, kann mit Zwangsgeld oder sogar, wenn er dieses nicht bezahlt mit Zwangshaft bestraft werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln vor kurzem entschieden. Ein Arbeitszeugnis darf keine diskreditierenden persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen, Rechtschreib- oder Grammatikfehler, die den Arbeitnehmer der Lächerlichkeit preisgeben, enthalten.

Möchten Sie Ihr Arbeitszeugnis überarbeitet oder geprüft haben? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.