Das Bundesverwaltungsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille, wenn die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen wurde, die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht allein wegen dieser Entziehung von der Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens abhängig machen darf. Anders kann es liegen, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.04.2017.
Reissverschlussverfahren auf der Autobahn
Jüngst hat das Amtsgericht Essen entschieden, dass beim Einfahren auf eine Bundesautobahn das so genannte Reißverschlussverfahren gerade nicht gilt. Das Reißverschlussverfahren gilt insbesondere auch dann nicht, wenn der Verkehr auf der Autobahn nicht fließt, sondern Stop-and-Go herrscht. Bitte beachten Sie, dass ein Anscheinsbeweis gegen den spricht, der auf die Autobahn auffährt.
Achtung Vorschaden
Werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend gemacht, ist nicht selten ein Bereich betroffen (beispielsweise Kotflügel) an dem gerade bei älteren Fahrzeugen schon einmal ein Schaden entstanden war. Bei unstreitigen Vorschäden muss der Geschädigte dann die sach- und fachgerechte Reparatur im Einzelnen nachweisen. Hintergrund ist, dass dies Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hat ggf. auch auf die Höhe der Reparaturkosten. Kann der Geschädigte die Reparatur nicht nachweisen, besteht unter Umständen kein Schadensersatzanspruch. Dies hat das OLG Zelle kürzlich zu dem Aktenzeichen 14 U 119/16 entschieden.
Eingliederungsvereinbarung und Sperrzeit
Die Bundesagentur für Arbeit schließt regelmäßig Eingliederungsvereinbarungen mit Arbeitssuchenden. Hier verpflichten sich die Arbeitssuchenden eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat zu tätigen und eine entsprechende Auflistung der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen. Wenn die Nachweise der Eigenbemühungen nicht rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit eingehen, wird regelmäßig eine Sperrzeit von zwei Wochen verhängt. Wie das Bundessozialgericht im April 2017 entschieden hat, ist die Sperrzeit wegen fehlenden Nachweisen von Eigenbemühungen nur dann anzusetzen, wenn dem Arbeitssuchenden eine Gegenleistung im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung zugesagt wurde. Die Gegenleistung besteht im Regelfall in der Übernahme von Bewerbungs- und Fahrtkosten etc. Fehlt diese Gegenleistung, fehlt es an einer Grundlage für die Sperrzeit.
Angabe im Internetinserat
Das OLG Hamm hat letztes Jahr entschieden, dass Angaben zur Fahrzeugbeschreibung, beispielsweise Ausstattungsmerkmale „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ in einem Internetinserat Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung werden, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden. Fehlt ein solches Merkmal, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden.
Achtung Segway-Fahrer
Das OLG Hamburg hat jüngst unter dem Datum des 19.12.2016 entschieden, dass auch ein Segway ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 316 StGB ist.
Das OLG Hamburg hat jüngst unter dem Datum des 19.12.2016 entschieden, dass auch ein Segway ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 316 StGB ist. Dies bedeutet letztendlich, dass wer betrunken mit einem Segway fährt, wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft werden kann.
Entgeltfortzahlungsanspruch bei künstlicher Befruchtung
Das BAG hat sich jüngst mit Urteil vom 26.10.2016, Az.: 5 AZR 167/16 mit der Frage beschäftigt, ob Ausfallzeiten in Folge einer künstlichen Befruchtung einen Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber auslösen.
Das BAG hat sich jüngst mit Urteil vom 26.10.2016, Az.: 5 AZR 167/16 mit der Frage beschäftigt, ob Ausfallzeiten in Folge einer künstlichen Befruchtung einen Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber auslösen. Letztendlich kam das BAG zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Entgeltfortzahlung zu leisten. Als Begründung wurde angegeben, dass der unerfüllte Kinderwunsch der Klägerin (in diesem Falle durch Zeugungsunfähigkeit des Partners) keine Krankheit darstelle. Von einer Krankheit könne nur dann ausgegangen werden, wenn bei der Arbeitnehmerin durch den unverfüllten Kinderwunsch körperliche oder seelische Beeinträchtigungen hervorgerufen worden sind. Solche Umstände waren in diesem Fall nicht vorgetragen. Im Gegensatz dazu: Bei Ausfallzeiten, die durch eine Abtreibung hervorgerufen werden, hat der Gesetzgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch im Gesetz festgeschrieben.
Fahrverbot
Wann bei einer sehr langen Verfahrensdauer der Zeitablauf entweder allein oder zusammen mit sonstigen Umständen es rechtfertigen kann, dass ein Fahrverbot nicht mehr verhängt wird, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles.
Wann bei einer sehr langen Verfahrensdauer der Zeitablauf entweder allein oder zusammen mit sonstigen Umständen es rechtfertigen kann, dass ein Fahrverbot nicht mehr verhängt wird, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles. Dem Gericht sind diesbezüglich Beurteilungsspielräume eröffnet. Jüngst hat das OLG Stuttgart mit Entscheidung vom 19.01.2017 erneut bestätigt, dass der Sinn eines Fahrverbotes in Frage zu stellen ist, wenn die zu fahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt.
Anhalten bei gelber Ampel?
Das Oberlandesgericht Hamm hat zum Aktenzeichen 6 U 13/2016 erst vor kurzem entschieden, dass ein Pkw-Fahrer oder sonstiger Kfz-Fahrer gegen das Gebot beim Wechsel von grün auf gelb anzuhalten verstößt, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich einfährt, obwohl er mit normaler Bremsung noch vor der Ampelanlage hätte anhalten können.
Muss der Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit an einem Personalgespräch teilnehmen?
Diese Frage hat jüngst das Bundesarbeitsgericht entschieden. Mit Urteil vom 02.11.2016 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein durch Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer regelmäßig nicht verpflichtet ist, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen. Zwar umfasst die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers regelmäßig auch die Pflicht zur Teilnahme an einem vom Arbeitgeber während der Arbeitszeit im Betrieb angewiesenen Gespräch, allerdings muss der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen. Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es dem Arbeitgeber zwar nicht gänzlich untersagt mit dem Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber hierfür ein berechtigtes Interesse aufzeigt. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, hierzu auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, es sei denn dies ist ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer ist hierzu gesundheitlich in der Lage.
So Sie ähnliche Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben oder gar eine entsprechende Abmahnung erhalten, helfen wir Ihnen hier gerne weiter.