Lebensalter und Sozialauswahl

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Rentennähe eines Arbeitnehmers bei der Sozialauswahl, im Hinblick auf das Kriterium „Lebensalter“ bei der Verhandlung eines Sozialplanes Berücksichtigung finden darf. Sinn und Zweck der Sozialauswahl sei es, diejenigen Arbeitnehmer zu kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig seien. Mit zunehmendem Alter steigt zunächst die Schutzbedürftigkeit. Diese fällt aber, je näher die Rente rückt.

Zeugnis

Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus endlich entschieden, ob eine Dankens-, Bedauerns- und gute Wünsche Formel am Schluss eines Arbeitszeugnisses Pflicht ist. Leider hat das Bundesarbeitsgericht dazu ausgeführt, dass ein Anspruch auf die Aufnahme einer solchen Formel in das Arbeitszeugnis nicht besteht. Die Meinungsäußerungsfreiheit und die grundgesetzlich geschützten arbeitgeberseitigen Rechtspositionen überwögen die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers.

Aufhebungsvertrag

Das Bundesarbeitsgericht hat Anfang 2022 entschieden, dass auch bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen das Gebot fairen Verhandelns gilt. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss, aufgrund der im Arbeitsverhältnis bestehenden Rücksichtnahmepflicht, ein Mindestmaß an Fairness bei den Verhandlungen wahren. Ob dies eingehalten worden ist, wird durch die Gerichte im Einzelfall entschieden. Dieses Gebot des fairen Verhandelns wird jedenfalls durch das Angebot eines nur sofort annehmbaren Aufhebungsvertrages nicht verletzt. Dies stellt aus Sicht des Gerichts keinen unzulässigen Druck dar. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt werden, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir prüfen diesen gerne für Sie!

Desinfektionskosten im Jahr 2023

Nachdem im Hinblick auf die Coronapandemie es erhebliche Lockerungen gibt, ist davon auszugehen, dass im Jahr 2023 in Werkstätten nicht mehr regelmäßig desinfiziert wird, sodass im Rahmen der Abwicklung eines Verkehrsunfalls wohl Desinfektionskosten nicht mehr erstattet werden müssen.

Nutzungsausfall für Fahrräder?

Auch bei der Beschädigung eines Fahrrades besteht die Möglichkeit Nutzungsausfall zu erhalten. Dies kann aus einer grundsätzlich getroffenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1960 abgeleitet werden. Voraussetzung ist, dass tatsächlich ein Nutzungsausfall vorliegt und nachgewiesen wird. Dies kann beispielsweise dann sein, wenn jemand sein Fahrrad zur täglichen Fahrt zur Arbeit nutzt. Darüber hinaus muss die Nutzungsfähigkeit beim Geschädigten bestehen. Dies bedeutet, Sie müssen in der Lage sein das Fahrrad zu nutzen. Dies wäre bei einem Krankenhausaufenthalt beispielsweise nicht gegeben. Bei Nutzungsausfall von Kraftfahrzeugen werden Tabellen herangezogen. Entsprechende Tabellen gibt es für Fahrräder nicht, sodass aktuell der Nutzungsausfall wohl anhand von Mietpreises geschätzt wird. Dabei gilt: je älter das Fahrrad desto geringer die Nutzungsausfallentschädigung. Hier sollten Sie einen Rechtsbeistand zur Rate ziehen, um nicht unnötig auf Geld zu verzichten.

Vorfahrtsregeln auf dem Parkplatz

Der Bundesgerichtshof hat im November 2022 entschieden, dass die Vorfahrtsregel der Straßenverkehrsordnung (rechts vor links) auch auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung keine Anwendung findet, soweit den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger Straßencharakter zukommt. Deshalb: im Zweifel gilt das Rücksichtnahmegebot.

Zahlreiche Parkverstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

In dem vom VG Berlin entschiedenen Fall hat ein Kraftfahrer innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen. Die Behörde hat dem Fahrer daher die Fahrerlaubnis, aufgrund fehlender Kraftfahreignung, entzogen. Dies wurde vom Gericht bestätigt.

Impfunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitsrecht

Die Coronapandemie ist nahezu vorbei. Trotzdem beschäftigt sie noch die Gerichte. In Schleswig-Holstein wurde ein Arbeitnehmer fristlos entlassen, der eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit bei seinem Arbeitgeber eingereicht hat. Hier sind sich die Gerichte nicht einig. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einer Entscheidung vom 24.11.2022 die fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses für gerechtfertigt gehalten. Eine andere Kammer desselben Gerichts hat am 07.12.2022 entschieden, dass die Vorlage der aus dem Internet heruntergeladenen, vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung kein Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. In beiden Fällen entscheidet nunmehr das Bundesarbeitsgericht. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Wann geht eine E-Mail zu

Der Bundesgerichtshof hat im Oktober unter anderem darüber entscheiden müssen, wann eine E-Mail im geschäftlichen Rechtsverkehr zugeht. Der Bundesgerichtshof kam zu der Überzeugung, dass eine E-Mail, die im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit eingeht und dem Empfänger zur Verfügung steht, dem Empfänger grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt auch zugeht. Dass der Empfänger die E-Mail tatsächlich später abruft oder zur Kenntnis nimmt, ist für den Zugang nicht erforderlich. Dies ist beispielsweise dafür ausschlaggebend, wenn Fristen laufen. Sie sollten also dafür Sorge tragen, dass Ihre E-Mails regelmäßig abgerufen und gelesen werden.

Ware gut – Versandkosten Wucher

Sie haben alle schon einmal mit negativen Bewertungen bei Google Erfahrungen gesammelt. Der Bundesgerichtshof hat den Kommentar eines Käufers „Versandkosten Wucher“ als zulässig eingestuft. Die Zulässigkeit von Bewertungen sei an der Meinungsfreiheit und der Grundsätzen der höchst richterlichen Rechtssprechung zur Schmähkritik auszurichten. Die vorgenannte Bewertung weise einen Sachbezug auf, weil sie in einem Zusammenhang mit den Versandkosten gestellt worden sei. Es handele sich vor diesem Hintergrund um ein Werturteil, das nur dann unzulässig sei, wenn es sich um Schmähkritik handele. Das habe hier nicht vorgelegen. Zur Erklärung sei ausgeführt, dass ein Kunde über ebay vier Gelenkbolzenschellen für 19,26 € brutto gekauft hat. Davon entfielen 4,90 € auf die Versandkosten.