Achtung Arbeitnehmer!

Wer als Arbeitgeber ein unsachliches oder beleidigendes Arbeitszeugnis ausstellt, kann mit Zwangsgeld oder sogar, wenn er dieses nicht bezahlt mit Zwangshaft bestraft werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln vor kurzem entschieden. Ein Arbeitszeugnis darf keine diskreditierenden persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen, Rechtschreib- oder Grammatikfehler, die den Arbeitnehmer der Lächerlichkeit preisgeben, enthalten.

Möchten Sie Ihr Arbeitszeugnis überarbeitet oder geprüft haben? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.