Achtung, keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten mehr!

In der Vergangenheit war es häufig möglich, mehrere Fahrverbote taktisch so zu legen, dass sie gleichzeitig vollstreckt werden konnten. Seit einer Gesetzesänderung zur „effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ aus dem Monat August 2017 ist dies nicht mehr möglich. Im neuen § 25 Abs. 2 b StVG heißt es nunmehr:

„Werden gegen den Betroffenen mehrere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Verbotsfristen nacheinander zu berechnen…“

Um Beachtung wird gebeten.