Soll die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden ist darauf zu achten, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. Das Landgericht Münster hat jüngst entschieden, dass eine Vollkaskoversicherung den Schaden am Pkw nicht übernehmen muss, da der Eigentümer des Pkw bei der Darstellung wie es zum Schaden gekommen ist falsche Angaben gemacht hat. In diesem Falle wird der Vollkaskoversicherer wegen einer arglistigen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei.