Achtung Vorschaden

Werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend gemacht, ist nicht selten ein Bereich betroffen (beispielsweise Kotflügel) an dem gerade bei älteren Fahrzeugen schon einmal ein Schaden entstanden war. Bei unstreitigen Vorschäden muss der Geschädigte dann die sach- und fachgerechte Reparatur im Einzelnen nachweisen. Hintergrund ist, dass dies Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hat ggf. auch auf die Höhe der Reparaturkosten. Kann der Geschädigte die Reparatur nicht nachweisen, besteht unter Umständen kein Schadensersatzanspruch. Dies hat das OLG Zelle kürzlich zu dem Aktenzeichen 14 U 119/16 entschieden.