Angabe im Internetinserat

Das OLG Hamm hat letztes Jahr entschieden, dass Angaben zur Fahrzeugbeschreibung, beispielsweise Ausstattungsmerkmale „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ in einem Internetinserat Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung werden, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden. Fehlt ein solches Merkmal, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden.