Angabe im Internetinserat

Das OLG Hamm hat letztes Jahr entschieden, dass Angaben zur Fahrzeugbeschreibung, beispielsweise Ausstattungsmerkmale „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“ in einem Internetinserat Grundlage einer Beschaffenheitsvereinbarung werden, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden. Fehlt ein solches Merkmal, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben am 05.06.2026 geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Anwaltskanzlei Reissig