Wenn ein Fahrzeug zugelassen und fahrbereit ist aber nicht genutzt werden soll, muss trotzdem eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Als Leitsatz gilt:
Was nicht stillgelegt ist, muss versichert sein.
Dies folgt aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom September 2018.
Einspruch per E-Mail
Das Landgericht Mosbach hat im August 2018 entschieden, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auch per E-Mail eingelegt werden kann.
Dies ist allerdings riskant. Die überwiegende Meinung und die meisten Gerichte gehen davon aus, dass ein Rechtsmittel nicht per E-Mail eingelegt werden kann. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, beauftragen Sie einen Anwalt.