Das Oberlandesgericht Hamm hat zum Aktenzeichen 6 U 13/2016 erst vor kurzem entschieden, dass ein Pkw-Fahrer oder sonstiger Kfz-Fahrer gegen das Gebot beim Wechsel von grün auf gelb anzuhalten verstößt, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich einfährt, obwohl er mit normaler Bremsung noch vor der Ampelanlage hätte anhalten können.