Anspruch von Erben auf Urlaubsabgeltung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in der Sache einer verstorbenen Beamtin festgestellt, dass die Erben keinen unbegrenzten Anspruch auf Abgeltung des noch offenen Erholungsurlaubes haben. Der Anspruch werde durch den vierwöchigen unionsrechtlich geleisteten Mindesturlaub begrenzt. Unabhängig davon gilt selbstverständlich zu beachten, dass die Erben, zumindest in dieser Höhe, einen Urlaubsabgeltungsanspruch haben. Dieser Anspruch ist vererblich.