Anwendung der Straßenverkehrsordnung im Parkhaus

Das Kammergericht hat im Sommer entschieden, dass in gebührenpflichtigen Parkhäusern die Regeln der StVO hinsichtlich der Vorfahrt auf öffentlichen Parkplätzen anwendbar sind. Für die Geltung der Vorfahrtsregelung kommt es deshalb darauf an, ob die Fahrspur allein dem ruhenden Verkehr (Parkplatzsuche) dient oder Straßencharakter besitzt.