Ausstellungsdatum des Zeugnisses

Ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer haben sich vor dem Landesarbeitsgericht Köln gestritten, welches Datum das Endzeugnis tragen muss. Bereits vorher gab es einen Prozess hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Vergleich der vor dem Arbeitsgericht Köln getroffen wurde, haben sich die Parteien über die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses geenigt. Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers endete zum 31.12.2018. Er hat dann ein Zeugnis erhalten unter dem Datum zu dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt wurde, nämlich dem 05.09.2019. Hiermit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden. Vor dem Landesarbeitsgericht Köln hat der Arbeitnehmer den Rechtsstreit gewonnen. Der Richter hat entschieden, dass ein Arbeitszeugnis als Datum den Tag Beendigung der Arbeitsverhältnisse zu tragen habe. Andernfalls könnte es zu Spekulationen darüber kommen, ob vielleicht ein Streit zwischen den Parteien zur späteren Ausstellung des Zeugnisses beigetragen habe. Außerdem bezeichnet das Datum den Zeitpunkt an dem der Arbeitnehmer auch tatsächlich beurteilt worden ist.

Berücksichtigen Sie: Für den Arbeitgeber macht es in aller Regel wenig Sinn, sich über ein Arbeitszeugnis zu streiten. Trotzdem muss der Arbeitgeber natürlich ein wahrheitsgemäßes Zeugnis ausstellen, welches jedoch auch wohlwollend sein muss. Im Zweifel kann der Rechtsanwalt dabei helfen. Übrigens genau so bei der Prüfung eines Zeugnisses das der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bekommen hat.