Bankkonten können künftig einfacher gewechselt werden

Seit dem 18.09.2016 können Verbraucher schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank wechseln und so kostengünstigere Alternativen nutzen. Das neue Bankinstitut muss die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem Neuinstitut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge zu übermitteln. Das gilt auch für Kontoeröffnungen im europäischen Ausland (Quelle: BReg).

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben am 05.06.2026 geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Anwaltskanzlei Reissig