Arbeitgeberentschädigung für Arbeitnehmer in Quarantäne?
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat vor kurzem entschieden, dass ein Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz hat, wenn sein Arbeitnehmer während einer 14-tägigen Quarantäne einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Im entschiedenen Fall hat sich der Lohnfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB ergeben, da beim Arbeitnehmer die schuldlose Verhinderung der Erbringung der Arbeitsleistung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit vorlag.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Entscheidung rechtskräftig wurde.