Desinfektionskosten im Jahr 2023

Nachdem im Hinblick auf die Coronapandemie es erhebliche Lockerungen gibt, ist davon auszugehen, dass im Jahr 2023 in Werkstätten nicht mehr regelmäßig desinfiziert wird, sodass im Rahmen der Abwicklung eines Verkehrsunfalls wohl Desinfektionskosten nicht mehr erstattet werden müssen.