Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

Wird ein schwerbehinderter Bewerber, der sich bei einer Behörde auf eine ausgeschriebene Stelle bewirbt nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl er laut Bewerbung die erforderlichen Qualifikationen mitbringt, ist die Vermutung begründet, dass er wegen der Behinderung vorzeitig aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden ist. Dies hat das BAG in einem Urteil vom 11.08.2016, Az.: 8 AZR 375/15 entschieden. In diesem Verfahren wurde die beklagte Stadt verurteilt, an den schwerbehinderten Kläger eine Entschädigung zu bezahlen.