Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Achtung! Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden.

Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät vorgelegt, kann das Krankengeld gekürzt werden. Zum 01.01.2021 soll dieses Problem durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gelöst werden. Von diesem Zeitpunkt an soll der Arzt die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse übermitteln. Mittlerweile wurde festgestellt, dass nicht alle Praxen zum 01.01.2021 über die nötige IT-Struktur verfügen, sodass jeder Kranke nach wie vor selbst dafür Sorge tragen muss, dass die Arbeitsunfähigkeit, im Falle des Bezuges von Krankengeld, rechtzeitig bei der Krankenkasse vorgelegt wird. Bitte beachten!