Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, sind Sie berechtigt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren, die durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen herstammen, sind ein vom Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeuges zu übernehmender erstattungsfähiger Schaden. Dies hat jüngst das Amtsgericht Hannover unter dem Datum des 26.04.2016 entschieden.
Wir dürfen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine Beauftragung des Rechtsanwaltes auch telefonisch erfolgen kann. So Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, setzen Sie sich kurzfristig mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen weiter.