Es gibt keine halben Urlaubstage

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat im März entschieden, dass ein Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen nicht besteht.

Das hierfür maßgebliche Bundesurlaubsgesetz kennt lediglich volle Urlaubstage. Dies bedeutet letztendlich, dass der Arbeitgeber den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers auf Erteilung des Urlaubs in Form von halben Urlaubstagen zu Recht zurückweisen darf. Das Bundesurlaubsgesetz kennt also keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile.