Handynutzung am Steuer

Das OLG Oldenburg hat im Sommer zum Aktenzeichen 2 SFf 201/18 entschieden, dass bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt. Auf den Grund des Haltens kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.