Handyverbot am Steuer

Bereits im Jahr 2017 hat das Handyverbot am Steuer eine Aufwertung erfahren. Es sind jetzt alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind, verboten. Dies bedeutet, dass die Nutzung sämtlicher Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, Tablets, Computer, Diktiergeräte, E-Book-Reader, Smartwatches etc. am Steuer verboten ist. Das bloße Aufnehmen eines Gerätes, um es wo anders hinzulegen, stellt kein Benutzen des Gerätes dar.