Die Coronapandemie ist nahezu vorbei. Trotzdem beschäftigt sie noch die Gerichte. In Schleswig-Holstein wurde ein Arbeitnehmer fristlos entlassen, der eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit bei seinem Arbeitgeber eingereicht hat. Hier sind sich die Gerichte nicht einig. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einer Entscheidung vom 24.11.2022 die fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses für gerechtfertigt gehalten. Eine andere Kammer desselben Gerichts hat am 07.12.2022 entschieden, dass die Vorlage der aus dem Internet heruntergeladenen, vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung kein Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. In beiden Fällen entscheidet nunmehr das Bundesarbeitsgericht. Ich halte Sie auf dem Laufenden.