Kosten der Treppenhausreinigung

Erdgeschossmieter müssen sich an Treppenhausreinigung beteiligen.

Das Amtsgericht Brandenburg hat im Mai entschieden, dass sich auch Mieter der Erdgeschosswohnung an den Kosten der Treppenhausreinigung beteiligen müssen. Sollten Mieter mit der Tätigkeit des Reinigungsunternehmens nicht einverstanden sein, müsste darüber ein Protokoll geführt und ggf. der Vermieter informiert werden. Die Tatsache, dass ein Mieter im Erdgeschoss wohnt, rechtfertigt jedenfalls nicht, dass er sich an den Kosten der Treppenhausreinigung nicht beteiligen muss.