Betroffene erhebt Klage gegen eigenen Verein.
Ein gemeinnütziger Memminger Fischertagverein richtete einmal im Jahr einen Fischertag, sowie Festspiele aus. Nach der Satzung des Vereins durften in der Untergruppe der so genannten Stadtbachfischer nur Männer mitwirken. Die Klägerin war bereits seit 1987 Mitglied im Verein und hatte schon mehrfach versucht die Satzung ändern zu lassen. Vergeblich. Mittlerweile hat sie Klage erhoben. Das Landgericht Memmingen hat festgestellt, dass auch innerhalb eines Vereins eine Diskriminierung wegen des Geschlechts unzulässig ist. Das Diskriminierungsverbot gilt also auch für alle Untergruppen in Vereinen.