Im Jahr 2020 haben Sachverständige nachgewiesen, dass bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät Leivtec XV3 in bestimmten Situationen deutlich zu hohe Geschwindigkeiten errechnet wurden. Letztendlich sollten Sie, so Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten und sich aus dem Bußgeldbescheid ergibt, dass das Gerät Leivtec verwendet wurde, hier auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und ggf. Einspruch einlegen bzw. einlegen lassen.