News September 2024

Arbeitszeit auf Abruf

Im Herbst 2023 hat das Bundesarbeitsgericht die gesetzliche Regelung noch einmal bekräftigt, dass grundsätzlich eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart gilt, wenn bei einem Arbeitsverhältnis auf Abruf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist. Eine Arbeiterin war als Abrufkrafthelferin seit 2009 beschäftigt. Im Arbeitsvertrag stand nichts über den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. In den Jahren 2017 bis 2019 wurde sie durchschnittlich mit 103 Stunden pro Monat eingesetzt. Ab dem Jahr 2020 war es wesentlich weniger. Daher verlangte sie für die Jahre 2020 und 2021 ihre bisherige Vergütung aus den Grundsätzen des Annahmeverzugs. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Konstellation zum Anlass genommen auf die gesetzliche Regelung hinzuweisen, nach der eine Arbeitszeit von 20 Stunden fingiert wird, wenn es keine vertragliche Regelung gibt. Gerichte wiesen jedoch auch darauf hin, dass im Wege der Vertragsauslegung auch grundsätzlich etwas anderes möglich sei.

Hinweis: klare Absprachen im Arbeitsvertrag zu Arbeitszeit und zu Verdienst sind für beide Parteien wichtig. Wir unterstützen Sie hierbei.

Arbeitszeugnis

Geschäftspapier mit eigenem Briefkopf gehört zum Standard eines jeden Unternehmens. Daher versteht es sich von selbst, dass ein Arbeitszeugnis auch auf Geschäftspapier ausgestellt werden muss. Das Landesarbeitsgericht Köln musste sich der Frage annehmen, ob alle Seiten des Arbeitszeugnisses auf Geschäftspapier mit Briefbogen erstellt werden müsse. Das Landesarbeitsgericht Köln stellte klar, dass soweit der Arbeitgeber Firmenpapier verwendet, ein Arbeitszeugnis auf Firmenpapier zu erstellen ist. Wenn geschäftliche Briefe aber stets so gedruckt werden, dass nur die erste Seite auf Firmenpapier mit Briefkopf gedruckt wird, gilt dies auch für Arbeitszeugnisse.

Hinweis: Auch für die Erteilung von Arbeitszeugnissen gibt es Fristen, wenn gleich keine starren. Arbeitnehmer sollten sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses deshalb zügig um die Erteilung eines Zeugnisses kümmern. Maßgeblich sind diesbezüglich u.a. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Auch hier unterstützen wir Sie gern.

Verkehrsunfall

Eine unklare Verkehrslage im Sinne der Straßenverkehrsordnung und damit ein unzulässiges Überholen kommt dann in Betracht, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug bei einem ordnungsgemäß angekündigten Rechtsabbiegen in ein Grundstück zunächst erkennbar nach links ausholt. In diesem Fall hat der Überholende mit einem weiteren Ausscheren des Vorausfahrenden nach links vor dem eigentlichen Abbiegen zu rechnen. Im Falle einer seitlichen Kollision zwischen einem Verstoß gegen § 5 Straßenverkehrsordnung bei unklarer Verkehrslage überholenden und einem nach rechts in ein Grundstück abbiegenden Vorausfahrenden, der sich entgegen der Verkehrsordnung, zunächst nach links zur Fahrbahnmitte hin einordnet und unmittelbar vor dem Rechtsabbiegen nach links ausholt, kommt eine Haftungsverteilung von 60 / 40 zu Lasten des Überholenden in Betracht. Also bitte immer darauf achten, wie der Vorausfahrende agiert.

Achtung: Unfall auf Seitenstreifen der BAB

Nutzt ein LKW verbotswidrig den Seitenstreifen der Autobahn um schneller zu fahren als der Verkehr auf dem Fahrstreifen und kommt es dabei zu einem Unfall mit einem PKW, der von einem Autobahnparkplatz auf den Beschleunigungsstreifen der Parkplatzausfahrt fährt, trifft den LKW-Fahrer die Schuld. Der LKW-Fahrer handelt in diesem Fall grob schuldhaft.

Beachte: Solches Verhalten ist auch von PKW-Fahrern zu beobachten, wenn die nächste Ausfahrt nicht mehr allzu weit entfernt ist. Der Standstreifen darf aber im Regelfall ohne rechtfertigende Gründe oder ohne dessen Freigabe, nicht befahren werden. Zudem endet er vor der Parkplatzausfahrt.

Fehler in der Verkaufsanzeige und die Folgen

Was passiert eigentlich, wenn in der Verkaufsanzeige bei mobile.de, ebay.de oder wo auch immer, ein Auto ein Zubehörteil ausweist, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht hat. Im entschiedenen Fall konnte der Käufer nachweisen, dass er sich genau aufgrund dieses Zubehörteiles für das Objekt interessiert hatte. Unter der Annonce im entschiedenen Fall steht sinngemäß „Fehler vorbehalten“. Im Kaufvertrag wird das Zubehörteil gar nicht erwähnt. Dies ist eine Fallgestaltung, die immer wieder zu Streitigkeiten führt. Wie ist die Rechtslage? Die Kaufsache entspricht dann den objektiven Anforderungen, wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, wie sie nach Art der Sache üblich ist, unter Berücksichtigung der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder in dessen Auftrag, insbesondere in der Werbung, angeboten wurde. Wenn es sich um ein wesentliches Extra handelt, entschieden ist dies z. B. für eine nachträglich eingebaute Standheizung, kann an der Kaufentscheidung aufgrund dieses zusätzlichen Teiles kaum gezweifelt werden. Für die Entscheidung kommt es entscheidend darauf an, ob im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Anzeige bereits berichtigt wurde. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig beispielsweise befasst sich mit der Problematik, dass der Käufer die falsche Annonce kannte, die berichtigte nicht. Im entschiedenen Fall ging es darum, dass in der ersten Anzeige „unfallfrei“ als zusätzliches Adjektiv genannte war. Dies wurde vom Verkäufer dann kommentarlos gelöscht. Der erste Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer fand zu einem Zeitpunkt statt, als in der Annonce noch „unfallfrei“ stand. Im entschiedenen Fall wurde das Adjektiv „unfallfrei“ kommentarlos gelöscht. Dem Oberlandesgericht Braunschweig genügte dies nicht. Das Gericht hat entschieden, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf den vorherigen Irrtum erforderlich gewesen wäre. Der Verkäufer hätte den Käufer darauf hinweisen müssen, dass das Fahrzeug gerade nicht unfallfrei war. Generell ist zu sagen, dass im Kaufvertrag einfach nichts steht, ist keine Berichtigung. Im Vertrag müsste sinngemäß stehen: „Abweichend von der Annonce hat das Fahrzeug keine Standheizung“ oder im entschiedenen Fall: „Abweichend von der Annonce ist das Fahrzeug nicht unfallfrei!“ Der Hinweis „Irrtum vorbehalten“ hilft dem Verkäufer in diesem Zusammenhang nicht weiter. Sollte sich in die Verkaufsanzeige ein Fehler eingeschlichen haben, sollte dies dringend im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages berichtigt werden.

E-Scooter und Drogen

Wer unter Drogeneinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss im Regelfall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Straßenverkehrsamt rechnen. Gleiches gilt im Regelfall nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter.