Nutzungsausfall bei einem Motorrad

Unter welchen Voraussetzungen unfallbedingten Ausfalls eines Motorrades pauschal eine Entschädigung verlangt werden kann, ist strittig. Es gilt aber der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrades. Dass das Motorrad dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient, stellt einen Vermögensschaden dar und kann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen (Entscheidung des BGH vom 23.01.2018). Steht ein Pkw zur Verfügung, dürfte es wohl grundsätzlich keine Nutzungsausfallentschädigung geben.

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