Reissverschlussverfahren auf der Autobahn

Jüngst hat das Amtsgericht Essen entschieden, dass beim Einfahren auf eine Bundesautobahn das so genannte Reißverschlussverfahren gerade nicht gilt. Das Reißverschlussverfahren gilt insbesondere auch dann nicht, wenn der Verkehr auf der Autobahn nicht fließt, sondern Stop-and-Go herrscht. Bitte beachten Sie, dass ein Anscheinsbeweis gegen den spricht, der auf die Autobahn auffährt.