Rettungsgasse

In jüngster Vergangenheit kam es hier vermehrt zu Problemen, dass die Rettungskräfte die Unfallstelle nicht schnell erreicht haben, da entweder keine Rettungsgasse gebildet wurde oder diese unberechtigt benutzt wurde.

Hier wurde nunmehr ein Bußgeld eingeführt. Kraftfahrzeugfahrer, die der Polizei und den Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen mit einer Geldbuße von bis zu € 240,- rechnen. Kommt es zu einer weiteren Behinderung etc. kann die Geldbuße bis zu € 320,- betragen. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot.