Rotlichtverstoß

Wer bei grünem Licht über die Ampel fährt und in den Kreuzungsbereich einfährt, dann aber nicht nahtlos weiterfahren kann weil es zum Beispiel zu einem verkehrsbedingten Halt (z. B. in Folge eines Staus) vor der Lichtzeichenanlage kommt, so darf der PKW-Fahrer nicht in den geschützten Bereich einfahren, wenn er diesen erst nach Rotlichtbeginn erreicht. Denn für ihn gilt ab dem Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel auf rot das Haltegebot vor der Kreuzung auch wenn er zuvor bei grün die Haltelinie überfahren hat.