Schufa

Wann besteht ein Löschanspruch ?

Auch hier gibt es regelmäßige Probleme. Kam es zu einem Schufa-Eintrag, wann muss dieser wieder gelöscht werden. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat nunmehr entschieden, dass die Schufa die Daten eines Schuldners nicht länger verarbeiten darf als diese im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht werden dürfen. Dies bedeutet, dass man nach einem Eintrag in der Schufa die Unterlassung der Verarbeitung der Informationen zu einem Insolvenzverfahren sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens verlangen kann. Das Gericht hat die Revision gegen dieses Urteil zugelassen, sodass abzuwarten bleibt, wie es weitergeht.