Unterschrift unter Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis

Werden Arbeitnehmern Aufhebungsverträge vorgelegt,mit der Aufforderung diese sofort zu unterschreiben, ist dies häufig nicht in Ordnung. Wer sich nicht wehrt und unterschreibt, dem kann das Bundesarbeitsgericht am Ende wenig helfen. Eine Arbeitnehmerin hat nach einem Gespräch mit ihrem Arbeitgeber und dem Anwalt des Unternehmens nach zehnminütiger Unterbrechungspause nach einem Gespräch einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Im Nachhinein hat sie den Aufhebungsvertrag, wegen einer widerrechtlichen Drohung, angefochten. Sie behauptet ihr seien, für den Fall der Nichtunterzeichnung des Aufhebungsvertrages, eine fristlose Kündigung und eine Strafanzeige angedroht worden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Drohung in diesem Fall nicht widerrechtlich war. 

Deshalb: Egal wie der Arbeitgeber reagiert, eine Unterschrift sollte erst nach dem Einholen weiteren Rechtsrates unter einen Aufhebungsvertrag erfolgen (Entscheidung des BAG vom 24.02.2022).