Der Bundesgerichtshof hat im Oktober unter anderem darüber entscheiden müssen, wann eine E-Mail im geschäftlichen Rechtsverkehr zugeht. Der Bundesgerichtshof kam zu der Überzeugung, dass eine E-Mail, die im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit eingeht und dem Empfänger zur Verfügung steht, dem Empfänger grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt auch zugeht. Dass der Empfänger die E-Mail tatsächlich später abruft oder zur Kenntnis nimmt, ist für den Zugang nicht erforderlich. Dies ist beispielsweise dafür ausschlaggebend, wenn Fristen laufen. Sie sollten also dafür Sorge tragen, dass Ihre E-Mails regelmäßig abgerufen und gelesen werden.