Ware gut – Versandkosten Wucher

Sie haben alle schon einmal mit negativen Bewertungen bei Google Erfahrungen gesammelt. Der Bundesgerichtshof hat den Kommentar eines Käufers „Versandkosten Wucher“ als zulässig eingestuft. Die Zulässigkeit von Bewertungen sei an der Meinungsfreiheit und der Grundsätzen der höchst richterlichen Rechtssprechung zur Schmähkritik auszurichten. Die vorgenannte Bewertung weise einen Sachbezug auf, weil sie in einem Zusammenhang mit den Versandkosten gestellt worden sei. Es handele sich vor diesem Hintergrund um ein Werturteil, das nur dann unzulässig sei, wenn es sich um Schmähkritik handele. Das habe hier nicht vorgelegen. Zur Erklärung sei ausgeführt, dass ein Kunde über ebay vier Gelenkbolzenschellen für 19,26 € brutto gekauft hat. Davon entfielen 4,90 € auf die Versandkosten.