In Städten gibt es häufig Bereiche, in denen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist, hierzu hat das OLG Karlsruhe noch einmal Stellung genommen. Das OLG Karlsruhe kommt zu der Überzeugung, dass Schrittgeschwindigkeit jedenfalls keine höhere Geschwindigkeit als 7 km/h bedeutet