Zahlreiche Parkverstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

In dem vom VG Berlin entschiedenen Fall hat ein Kraftfahrer innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen. Die Behörde hat dem Fahrer daher die Fahrerlaubnis, aufgrund fehlender Kraftfahreignung, entzogen. Dies wurde vom Gericht bestätigt.