Zeugnis

Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus endlich entschieden, ob eine Dankens-, Bedauerns- und gute Wünsche Formel am Schluss eines Arbeitszeugnisses Pflicht ist. Leider hat das Bundesarbeitsgericht dazu ausgeführt, dass ein Anspruch auf die Aufnahme einer solchen Formel in das Arbeitszeugnis nicht besteht. Die Meinungsäußerungsfreiheit und die grundgesetzlich geschützten arbeitgeberseitigen Rechtspositionen überwögen die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers.