Achtung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zweifelt ein Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet an, …

muss er ggf. keine Entgeltfortzahlung leisten. Das Bundesarbeitsgericht hat dies vor kurzem entschieden. Eine Angestellte hat eine Eigenkündigung überreicht und gleichzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Hier hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zweifel des Arbeitgebers am Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit begründet seien.

Hinweis: Arbeitnehmer sollten sich also, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen. Jedenfalls nicht taggenau. Die tatsächlich vorliegende Erkrankung müsste ansonsten durch Zeugenvernahme des Arztes bewiesen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 08.09. entschieden.