Achtung beim Abfahren von der Autobahn

Das OLG Hamm hat jüngst entschieden, dass auch beim Abfahren von der Autobahn nicht gänzlich unproblematisch rechts überholt werden kann. Das OLG Hamm kam mit dem Urteil vom 03.06.2016, Az.: 7 U 14/16 zu nachfolgendem Ergebnis:

Stoßen ein vorausfahrendes und ein nachfahrendes Fahrzeug beim Rechtsüberholen des Nachfahrers auf der Gabelung einer Autobahnabfahrt zusammen, kommt eine hälftige Haftung beider Beteiligten für den Unfallschaden in Betracht, wenn der Vorausfahrer seiner Rückschaupflicht nicht genügt und der Nachfahrer verkehrswidrig rechts zu überholen versucht.