Corona

Die aktuelle Pandemiesituation wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Unter anderem müssen Arbeitgeber seit dem 20.04.2021 kostenlose Coronatests zur Verfügung stellen.

Auch hier gibt es Fragen hinsichtlich der Kosten. Wir beantworten hier die häufigsten Fragen:

1. Impfzwang?

Das Gesetz sieht keine Verpflichtung zum Impfen vor. Auch der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer gegenüber wohl nicht gegen dessen Willen die Impfung anordnen.

2. Arbeitszeit = Impfzeit

Wie auch der normale Arztbesuch ist die Wahrnehmung eines Impftermins grundsätzlich Privatsache und sollte daher außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. In Ausnahmefällen haben Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf Freistellung.

3. Pflicht zur Auskunft?

Hier kommt es auf die Einzelheiten an. Eigentlich darf der Arbeitgeber nur Informationen erfragen, an denen er ein rechtlich erhebliches Interesse hat. Es gibt keine Impfpflicht, von daher gibt es eigentlich kein legitimes Interesse. Es können aber andere Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer mit Personen in Kontakt kommt, die besonders gefährdet sind. Beispielsweise im Pflegeheim.

4. Testpflicht?

Aktuell ist es so, dass der Arbeitgeber verpflichtet wurde einen Impftest kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitnehmer sind aktuell nicht verpflichtet sich testen zu lassen. Auch Arbeitnehmer die im Homeoffice arbeiten haben einen Anspruch auf einen Test. Die Arbeitnehmer müssen hierzu aber ins Büro kommen.

Haben Sie sonst Fragen zur Durchführung der Tests im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, dann scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.