Krankmelden auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer sind verpflichtet auch bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitgeber über den Verlauf zu informieren. Versäumt der Arbeitnehmer dies, kann ihm die Kündigung drohen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 25.11.2020 in zweiter Instanz entschieden, dass die Kündigung eines Mitarbeiters der seiner Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit trotzt vorangehender Abmahnungen mehrfach nicht nachkommt nicht stattgegeben wird. Das Gericht hat letztendlich entschieden, dass die Kündigung berechtigt war.